SACHKUNDENACHWEIS/HUNDEKUNDE-KURS
Faires Verhalten für eine feine Haltung
Personen, die bisher noch keinen Hund gehalten oder mit einem früher gehaltenen Hund noch nie eine Hundeausbildung absolviert haben, müssen einen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen. Diesen erhält man, wenn man eine mindestens zweistündige theoretische Unterweisung zur Hundehaltung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt und eine Ausbildnerin oder einen Ausbildner absolviert hat (keine Prüfung!). Im Kurs werden die wichtigsten Kenntnisse für eine tiergerechte Haltung von Hunden vermittelt. Vor allem erfährt man
- Allgemeines zur Gesundheit von Hunden
- Interessantes über das Wesen und Verhalten von Hunden,
- Wichtiges über die künftigen Kosten für Anschaffung und Haltung,
- Notwendiges über die gesetzlichen Regelungen der Hundehaltung
Personen, die bereits einen Hund halten oder mit einem früher gehaltenen Hund nachweisbar eine Ausbildung absolviert haben, müssen keinen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen.
Wissen und Erfahrung sind notwendig
Personen, die einen bereits auffälligen Hund halten oder einen solchen übernehmen wollen, müssen einen erweiterten Sachkundenachweis erbringen. Für diesen Nachweis ist es erforderlich, eine der folgenden Ausbildungen mit diesem Hund erfolgreich zu absolvieren:
- Begleithundeprüfung 1
- Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde
- Ausbildung zum Blindenführhund
Als auffällig gilt ein Hund, von dem eine größere Gefahr für Menschen und Tiere ausgeht, da er bereits durch Biss schwere Verletzungen verursacht oder Menschen wiederholt gefährdet hat oder zum Hetzen und Reißen von Wild bzw. Vieh neigt. Oder aber, wenn die Auffälligkeit aufgrund bestimmter Vorfälle von der Gemeinde mit Bescheid festgestellt wurde.


