feine hunde, faire halter. DogWalk

Feine Hunde, faire Haltung

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

Liebe Hündinnen und Hunde

Hundehalterinnen und Hundehalter sind sich einig: Der Hund ist der treueste Begleiter und beste Freund des Menschen! Nur leider können viele Mitmenschen diese Liebe nicht teilen und stehen so manchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber. Deshalb gibt's seit 1. Juli 2003 das Oö. Hundehaltegesetz und seit 1. Dezember 2006 eine Oö. Hundehaltegesetz-Novelle. Die Spielregeln für Mensch und Hund sind grundsätzlich gleich geblieben, wurden aber auf Grund der gemachten Erfahrungen ein wenig überarbeitet.

Bevor's losgeht...


Jede ordentliche Hundehaltung beginnt eigentlich beim Hundehalter:
Die Vollendung des 16. Lebensjahres ist ebenso Voraussetzung wie die psychische, physische und geistige Eignung. Erfüllt man diese Vorgaben, dann steht einem vierbeinigen Freund grundsätzlich nichts mehr im Wege. Vom neuen Mitbewohner sollte aber auch der „Rest der Welt“ erfahren. Deshalb muss er, sobald er 12 Wochen alt ist binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde gemeldet werden. Dabei ist wie schon bisher die Mitnahme eines Sachkundenachweises und des Nachweises einer Haftpflichtversicherung über die gesetzliche Mindestdeckungssumme erforderlich.

Der Versicherungsschutz in gesetzlich vorgeschriebener Mindestdeckungshöhe von 725.000,00 Euro auf Grund einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung ist ebenfalls gültig.




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