Freilaufflächen in Linz
Wo dürfen unsere Lieblinge frei und unbeschwert herumtollen? Hier eine Kurze Auflistung der Freilaufflächen in Linz:
Keine Leinen- und Maulkorbpflicht in folgenden Parks/Grünflächen: (aber Achtung, befinden sich dort Kinder- und Jugendspielplätze, Spiel- und Liegewiesen, Badebecken, Winterspielplätze oder Waldflächen, dann gilt in diesen Bereichen selbst, wie schon bisher, ein Mitnahmeverbot von Hunden)
Linzseitig:
- Linzer Donauufer ab Voest-Brücke stromabwärts
- Bereich Modellflugplatz
- Freinberganlage
- Parkanlage Sonnenpromenade (Arboretum)
- Parkanlage Bauernberg
- Park Seniorenzentrum Ing. Sternstraße
- Areal entlang Segelflugplatz (zwischen Motorboothafen und Einfahrt Tankhafen)
- Hummelhofwald
- Panuliwiese Wiener Straße (auf 3 Seiten nicht geschlossen verbaut)
- Wasserwald
- Wohnungsanlagen GesmbH (WAG)-Park westlich der Landwiedstraße
- Traunauen beidseitig jeweils bis zur Stadtgrenze ausgenommen Naturschutzgebiet
Urfahrseitig:
- Wanderwege Diesenleitenbach und Bachlberg
- Wanderwege Pöstlingberg ausgenommen engere Pöstlingberganlage und Schmittenwiese (Bereich Samhaberstraße – Hagenstraße)
- Heilhamerpark
- Urfahraner Donaulände ab Voest-Brücke bis zur Stadtgrenze
Download: Das Oberösterreichische Hundehaltegesetz - Infoblatt (407 kB) (0.4 MB)


