feine hunde, faire halter. DogWalk

OÖ HUNDEHALTEGESETZ IST RICHTUNGSWEISEND 3. November 2008

In Berlin ist 2003 ein Kind von einem Hund tot gebissen worden. Dieser Fall hat auch in ganz Österreich großes mediales Aufsehen erregt. Die Folge war, dass man sich in allen Bundesländern Gedanken um eine gesetzliche Regelung machte, die einen solchen Fall künftig vermeiden sollte. Die Sicherheit der Menschen und Tiere sollte durch ein Gesetz erhöht werden. Derartige Zwischenfälle und Verletzungen durch Hunde, die falsch erzogen und trainiert wurden, sollten vermieden werden. In den meisten Bundesländern wurden die gesetzlichen Regelungen in den seinerzeit geltenden Landestierschutzgesetzen vorgesehen.

In Oberösterreich hat man richtigerweise ein eigenes Hundehaltegesetz geschaffen, denn bei dieser Thematik geht es in erster Linie um Menschenschutz und erst in weiterer Folge um Tierschutzaspekte. Eine Expertise im Auftrag der Universität Innsbruck brachte zum Ausdruck, dass das OÖ. Hundehaltegesetz weitgehend Richtung weisend ist. Dr. Bernhard Hindinger vom Amt der oö. Landesregierung war damals für die gesetzliche Ausarbeitung des Gesetzes verantwortlich.

Herr Dr. Hindinger, seit 2003 gibt es das Oö. Hundehaltegesetz . Im Jahre 2006 wurde es novelliert. Was war die Hauptintention des Hundehaltegesetzes?

Die Hauptintention des Gesetzgebers war, das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter zu fördern. Gleichzeitig wollte man mit der gesetzlichen Regelung auch die Sicherheit der Menschen und anderer Tiere erhöhen. Mit dem Hundehaltegesetz sollte vermieden werden, dass Hunde erst überhaupt aggressiv gemacht werden. Ein Gutachten der Veterinärmedizinischen Universität Wien besagt, dass es von Natur aus keine Kampfhunde gibt. Die Hunde werden erst von Menschen durch falsche Erziehung und oft auch entsprechendes Training aggressiv bzw. scharf gemacht.

Das heißt, auch ein Pudel kann theoretisch scharf gemacht werden?

Theoretisch ja! Wie bereits gesagt gibt es von Natur aus keine Kampfhunde! Sie werden erst von Menschen dazu gemacht. Der Unterschied der Gefährlichkeit der einzelnen Hunderassen liegt hauptsächlich in deren Beißkraft. Zum Beispiel hat ein Rottweiler eine wesentlich höhere Beißkraft als ein Pudel. Aber es ist auch klar, dass ein gut erzogener Rottweiler oder American Staff genauso der beste und treueste Familienhund sein kann.

Was war der wichtigste Ansatz im Hundehaltegesetz?

Man wollte das Bewusstsein bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern schärfen, dass es besonders wichtig ist, mit seinem Hund eine professionelle Ausbildung zu absolvieren. Viele Menschen kaufen sich einen Hund und wissen gar nichts oder nur ungefähr, was alles auf sie zukommt. Neben den Anschaffungskosten, gilt es die Tierarztkosten zu bedenken, Urlaube entsprechend zu planen usw. Welche Verantwortung sie tatsächlich übernehmen, wird den Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern oft erst im Laufe der Haltung bewusst.
Ich finde es auch sehr wichtig, dass Kinder möglichst früh über den richtigen Umgang mit Hunden geschult werden.
Tatsache ist nämlich, dass ein sehr großer Teil der Bissverletzungen in den privaten Haushalten erfolgt und dabei meist Kleinkinder betroffen sind Wir haben daher eigens ein kindgerechtes Büchlein erstellt und den Kindergartenkindern und den Schulanfängern kostenlos zur Verfügung gestellt, worin in anschaulicher Form den Kindern die wichtigsten Verhaltensregeln bei der Begegnung mit Hunden vermittelt werden soll. Ich hoffe, dass diese Aktion kontinuierlich weitergeführt wird.

Hat Ihrer Meinung nach auch der Hund so etwas wie ein „Recht auf Bildung?“

Ja, ich bin der Meinung, dass nicht nur der Mensch ein Recht auf Bildung hat, sondern auch der Hund ein Recht auf fach- und artgerechte Ausbildung. Bisher wurde sehr oft an der Ausbildung des Hundes gespart. Ich glaube, nun kommt es aber immer mehr ins Bewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter, dass sie auch ihrem Hund eine entsprechende Schulung bzw. Erziehung zu kommen lassen sollten. Man kann schon im „Welpenalter“ mit der Schulung beginnen. Hundeausbildungsstätten sind in dem von uns herausgegebenen OÖ Hundeguide aufgelistet: z.B. Vereine des Österreichische Kynologenverbandes oder der Österreichischen Hundesport Union aber auch Einrichtungen, die nach der„Animal Learn“-Methode unterrichten.
Vorsicht ist angeraten bei den medial oft stark in Erscheinung tretenden selbsternannten „Hundeexpertinnen“ und „Hundeexperten“, die z.B. meinen, man müsse nur die "Sprache" der Hunde erlernen und schon sei alles in Ordnung!
Diese Einschätzung hat bei Klein- und Kleinsthunden vielleicht keine besonders gravierenden Auswirkungen, kann aber fatale Folgen bei großen Hunden haben!

Das Oö. Hundehaltegesetz schreibt jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter den Nachweis der Absolvierung eines so genannten „Allgemeinen Sachkundekurses“ vor. Was bringt dieser?


Der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis des Besuches eines Allgemeinen Sachkundekurses ist eine Einführungsveranstaltung über die Hundehaltung. Im Kurs erfährt man Allgemeines zu Gesundheit, Ernährung, Pflege, Haltung, Ausbildung, Training, Verhalten, manche Besonderheiten der Hunde und Kosten der Hundehaltung. Weitere Inhalte sind Informationen über artgerechte Haltung nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, spezifische sonstige gesetzliche Regelungen über die Hundehaltung und natürlich auch über das Oö. Hundehaltegesetz. Dieser Kurs muss nach den Bestimmungen des Gesetzes bereits vor der Anschaffung eines Hundes besucht werden. Dem künftigen Hundehalter und der künftigen Hundehalterin soll dadurch schon vor der Anschaffung des Tieres klar werden, welche Verantwortung er bzw. sie mit der Anschaffung eines Hundes übernimmt.

Wer war bei der Entstehung des Oö. Hundehaltegesetzes beteiligt?

Im Vorfeld der Behandlung durch den Landtag als gesetzgebendes Gremium, also bei der Erstellung des Gesetzesentwurfes, waren sowohl Tierärzte, Juristen und Vertreter der Kynologenverbände als auch Vertreter der Tierärztekammer und der Jägerschaft beteiligt. Auch Gutachten der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurden miteinbezogen. Nach dem ersten Entwurf gab es auch eine Bürgerbegutachtung, aus der einige Anregungen in der Endfassung des Gesetzes berücksichtigt worden sind, wie z.B. die Möglichkeit der Schaffung von so genannten Freilaufflächen. Die machen dort einen Sinn, wo der Hundehalter oder die Hundehalterin auf Grund der Größe des Ortes mit seinem Tier nicht so leicht aus dem Ortgebiet rauskommt. Denn nicht jeder besitzt ein Auto und kann jeden Tag mit seinem Hund ins Grüne fahren.

Was ist der Sinn einer 1,5 m langen Leine und der Maulkorbpflicht?

Hier geht es auch wieder um das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihren Hunden auf öffentlichen Plätzen. Es wäre keine artgerechte Haltung, wenn der Hund ständig an der Leine bzw. Kette hängen oder ständig einen Maulkorb tragen müsste. Beides wäre nicht korrekt! Aber das verlangt das Oö. Hundehaltegesetz ja auch nicht, so wie es die selbsternannten „Hundeexpertinnen“ und „Hundeexperten“ den Leuten weismachen wollen und gegen das Gesetz zu Felde ziehen. Der Gesetzgeber verlangt Leine und/oder Maulkorb ja nur dort, wo es zum Schutz der Menschen erforderlich ist. Von einer dauernden Leinen- oder Maulkorbpflicht, die tatsächlich nicht artgerecht wäre, steht im Oö. Hundehaltegesetz nichts! Die verantwortungsvolle Hundehalterin und der der verantwortungsvolle Hundehalter sorgt für genügend Auslauf des Hundes ohne Leine und ohne Maulkorb in der freien Natur oder auf Freilaufflächen. Ein verantwortungsvoller und tierliebender Mensch macht sich daher schon vor der Anschaffung eines Hundes darüber Gedanken, ob er das seinem Hundeliebling auch bieten wird können! Große Hunde in einer Garconniere in der Großstadt im x-ten Stockwerk für viel beschäftigte Berufstätige sind sicher nicht geeignet!

Wann besteht nun Leinenpflicht und/oder Maulkorbpflicht?

Für das Ortsgebiet wurde festgelegt, dass der Hund entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden muss. Dabei haben jeder Hundehalter und jede Hundehalterin zu beachten, dass die Leine der Größe und der Beißkorb der Kopfform seines Hundes entsprechen und passend sind. Der Hund muss seinen Fang im Beißkorb öffnen und frei atmen können! Die Bestimmungen richten sich vorwiegend an die Vernunft eines jeden Hundehalters und jeder Hundehalterin, der bzw. die sich verantwortungsvoll und rücksichtvoll gegenüber Tier, Mensch und Umwelt verhält. Denken Sie an eine belebte Einkaufsstraße. Mit einer zu langen Leine setzen Hundehalter/innen ihren Hund und ihre Mitbürger zahlreichen Gefahren aus. Nicht selten ist jemand über eine zu lange Leine gestolpert und hat sich verletzt (z.B. Radfahrer, Kinder, alte oder gebrechliche Personen oder Personen mit Handykap). Hier geht es um eine gute Führung der Hunde und um Unfälle zu vermeiden. Das schadet aber den Tieren nicht! Es sollte sich der Hundehalter oder die Hundehalterin auch überlegen, ob es gescheit und dem Hund zuträglich ist, ihn zu bestimmten Örtlichkeiten, wie Einkaufszentren, oder Veranstaltungen mit zu nehmen.

Wo gilt Leinen und Maulkorbpflicht?

In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen oder bei größeren Menschenansammlungen wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- oder Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen und bei Veranstaltungen. Bei den gesetzlichen Regelungen geht es nicht darum, dass möglichst viele HundehalterInnen bestraft werden könnten, sondern dass ein Bewusstsein für eine ordentliche und verantwortungsbewusste Hundehaltung geschaffen wird. Den allermeisten Hundehalterinnen und Hundehaltern sind diese Regeln ohnehin eine Selbstverständlichkeit und sie werden daher auch akzeptiert. Aber leider gibt es eben auch Hundehalterinnen und Hundehalter die der Gesetzgeber quasi „an die Leine nehmen“ muss, auch wenn sie dann über Internetseiten etc. über das Gesetz „knurren und bellen“.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die sich bisher schon gesetzeskonform und verantwortungsvoll verhalten haben, und für die es auch eine Selbstverständlichkeit ist, das "Malheur", das ihr Liebling auf der Straße oder am Gehsteig hinterlassen hat, zu beseitigen, und für die man eine gesetzlichen Regelung eigentlich gar nicht gebraucht hätte, meine Anerkennung aussprechen.

Vielen Dank für das Interview!

   

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KOMMENTARE

cheesy | 27.08.2010. | 09:00 Uhr

Im Prinzip, finde ich die Idee nicht schlecht. Jedoch muss ich sagen, dass dies nur schwer anzuwenden ist. Bzw. auch eine Quälterei ist, wenn es in allen Bundesländern kommen soltle. Denn die oben beschreibenen "Zonen" sind so gut wie überall in Wien. Denn wo gibt es in Wien keine großen Menschenansammlungen etc. Daher finde ich es für fraglich. Zudem, sollten auch nicht Hundebesitzer Kurse machen, um das Verhalten des Hundes zu verstehen und auch zu lernen. Denn ich mache auch Sprachkurse um mich in div. Ländern verständigen zu können! Also ich bezweifle ob es wirklich gut sein wird, dieses Gesetz. Ich habe gestern einen Hund gefunden, wo wir über 2,5 Std. auf die Tierrettung gewartet haben, ne Stunde versucht haben durch zu kommen und die Polizei fühlte sich nicht angesprochen! (Doch dann gab es doch noch wahre Polizisten, die sich dem angenommen haben! Danke an euch!.. Nicht an die in der Zentrale... Dounatfresser!) Aber dafür zahlen wir alle und alles, Strafen, Kurse etc. Nur wer oder was ist für den Tierbesitzer da????? Ich finde die Menschen sollten wieder an damals zurückdenken, wo sie noch selbst in die Wiesen uriniert haben und auf allen 4 gegangen sind... So weit liegt das doch auch nicht zurück! Also bitte Leute!

Cuba | 24.06.2010. | 10:45 Uhr

Ich finde die Leinenpflicht generell vernünftig v.a. in der Stadt bzw. in Wohngebieten und das auch zum Schutz der Hunde vor dem Straßenverkehr! Bei mir in der Siedlung komm ich mir leider oft wie die einzige vor, die das beachtet. Selten sehe sonst jemanden, der seinen Hund an der Leine führt und oft schon habe ich Diskussionen mit Hundehaltern geführt, deren Hunde quer über alle Strassen frei gelaufen sind, weil sie z.b. einen anderen Hund gesehen haben! Ich finde das unverantwortlich v.a. für die Sicherheit der Hunde und natürlich auch für die Sicherheit aller anderen, auch der Autofahrer. Das Argument von wegen "er tut eh nix" finde ich ín dem zusammenhang absolut lächerlich - meine Cuba tut auch niemandem etwas und sie folgt auch aber in einem Gebiet mit vielen Strassen, anderen Hunden usw. verwende ich trotzdem generell eine Leine.

AktivDogs | 21.06.2010. | 11:43 Uhr

Naja ich hatte Angel früher auch noch in OÖ gemeldet aber hatte ihn schon 1j vor dem Gestetz darum brauchte ich ihn auch nicht. Und in NÖ haben wir das nicht. Zumindest bei unserer Gemeinde nicht. Leinen und Maulkorb Pflicht kennt hier bei uns keiner oder besser es hält sich keiner daran und es juckt auch keinen sonderlich

Astarix | 23.05.2009. | 23:57 Uhr

und zwar finde ich das die Gemeinden bei der anmuldung des hundes zu jedem das gleiche sagen sollen!
ich habe meinen Sachkundenachweis gemacht, aber ich kenne zum Beispiel viele Hundehalter die keinen haben das ist nicht fair!
Was sagt ihr dazu?
Und was kann man dagegen tun?
Da ich auch schon von vielen gehört habe das es ihnen nicht gesagt wurde!
Was bringt ein Gesetz wenn sich nur die hälfte daran hält!

ZU Aaruna:
gebe dir recht wegen der info für nicht Hundehalter!

Aaruna | 04.11.2008. | 10:45 Uhr

Ach heute hab ich mich wieder anschnauzen lassen können warum ich meinem "köter" keinen maulkorb rauftu... obwohl er an der leine war...
Ich finde ja das auch die nicht hundehalter über die gesetze informiert gehören...

POSTIT